Anerkennung von Prüfungen (Bachelor und Master)

Anerkennung von Prüfungen

Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein be­stimm­tes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die An­er­ken­nung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und um­fang­mäß­ig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.

Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prü­fungs­leis­tun­gen (Art. 1, § 78) beantragt wer­den.

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kon­tak­tie­ren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.

Online-Kurse können nur in wenigen Ausnahmefällen und nur nach ausdrücklicher Vorab-Genehmigung durch die SPL anerkannt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen, senden Sie bitte von Ihrem u:account eine E-Mail mit dem Betreff „[Nachname] [Vorname] – Ansuchen um Anerkennungen von Prüfungen“ an die SSS (stefanie.yu@univie.ac.at).

Der Bescheid wird Ihnen via u:Account-Mailadresse zugeschickt.

Beratung

bei Ihrer Studienprogrammleitung oder StudienServiceStelle

Einreichstelle

StudienServiceStelle

Beilagen/Nachweise

  • Ansuchen um Anerkennung
  • Anerkennungsliste
  • Zeugnis/se bzw. Erfolgsnachweis/e (Originale) von Leistungen

Max. Dauer

Zwei Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002)

Benachrichtigung

per E-Mail an den u:account

Anerkennungsbescheid

Holen Sie Ihren Anerkennungsbescheid bei Ihrer StudienServiceStelle ab, sodass Ihre anerkannten Leistungen freigeschaltet werden können.

Bitte bewahren Sie den Bescheid für die Beantragung Ihres Abschlusszeugnisses auf.

 

 

Anerkennung/Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Für alle Anerkennungen sind Fristen zu beachten:

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.


Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

Ablauf der Validierung
  1. Formular elektronisch ausfüllen, Unterlagen vorbereiten, mit Handysignatur oder eingescannter Unterschrift signieren (Formular muss bearbeitbar bleiben).
  2. Dieses Formular inklusive Unterlagen ist elektronisch per E-Mail (u:account) bei dem zuständigen StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/der StudienServiceStelle SPL 15 einzureichen.
  3. Das StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/Die StudienServiceStelle SPL 15  informiert in welcher Form die Validierung stattfindet (per Mail, online Gespräch, Gespräch vor Ort).
  4. Ergebnis der Validierung wird den Studierenden per Mail (u:account) übermittelt.

Informationen zum weiteren Ablauf, sowie zum Antrag auf Anerkennung

Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
  1. Der Antrag auf Anerkennung ist bei dem StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/der StudienServiceStelle SPL 15 (siehe dazu Informationen und Formular auf den Websites des StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/der StudienServiceStelle SPL 15) zu stellen.
  2. Das Formular „Formular_Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen (ab 1.10.2022)“ ist dem Antrag auf Anerkennung als Nachweis der Leistung beizulegen.
  3. Die Qualifikation (Quellleistung) sowie die Prüfung/Lehrveranstaltung für die anerkannt werden soll (Zielleistung) ist im Formular anzuführen.

 

Validierung kann nicht erfolgen:

Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden → die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:
  1. Das StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/die StudienServiceStelle SPL 15  schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  2. Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  3. Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an das StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät/StudienServiceStelle SPL 15.
  4. SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht