Anmeldung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung (zur letztmöglichen Wiederholung einer Prüfung)
Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen
Wiederholungsmöglichkeiten:
Positiv beurteilte Prüfungen können Sie bis 12 Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des Studiums einmal wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
Für negativ beurteilte Prüfungen gibt es drei Wiederholungsmöglichkeiten, also 4 Antrittsmöglichkeiten. Der vierte Antritt ist eine kommissionelle Prüfung, auf Ihren Antrag hin kann auch schon der dritte Antritt kommissionell abgehalten werden.
Für die letzte Prüfung eines Studiums gibt es eine weitere Wiederholungsmöglichkeit (§ 77 Abs.2 UG)
Wird auch der letztmögliche Antritt zu einer Prüfung nicht positiv absolviert, werden Sie mit dem Datum der Prüfung für das betreffende Studium an der Universität Wien gesperrt. Sie können zu diesem Studium allerdings an einer anderen Universität in Österreich zugelassen werden.
Lt. dem UG 78 "Neu" gilt dies ab 01.10.2022 auch für StEOP-Prüfungen
Nachdem eine StEOP-Prüfung viermal negativ beurteilt wurde, verlieren Sie die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme dieses Studiums an der Universität Wien ist nicht möglich. Der Ausschluss gilt rückwirkend, wenn Sie die STEOP vor Wintersemester 2022/23 nicht bestanden und das betroffene Studium bis dahin auch nicht wiederaufgenommen haben. Sie sind auch von jenen Studien ausgeschlossen, in deren Curriculum dieselbe, viermal negativ beurteilte Prüfung vorgesehen ist.
Anmeldung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung
Kommissionelle Wiederholungsprüfungen haben in dem im Curriculum für diese Prüfung vorgeschrieben Modus (schriftlich/mündlich/kombiniert) stattzufinden.
- Handelt es sich um eine schriftliche Prüfung, so wird diese in der Regel gemeinsam mit allen anderen Studierenden zum festgelegten Termin absolviert. Die Prüfungsarbeit wird anschließend der Kommission zur Beurteilung übermittelt.
- Für mündliche Prüfungen ist ein eigener Termin festzulegen.
In beiden Fällen wird ein Prüfungssenat eingesetzt. Den Vorsitz führt die Studienprogrammleitung, zu Prüfer*innen werden idR. der*die Lehrveranstaltungsleiter*in sowie ein*e weitere*r fachlich qualifizierte Lehrende*r bestellt. Diesbezüglich haben Sie ein Vorschlagsrecht.
Melden Sie Sie den, mit dem (gewünschten) Prüfungssenat vereinbarten Prüfungstermin spätestens 14 Tage vorher mit dem dafür vorgesehenen Formular am SSC an. Eine Anmeldung über U:Space ist nicht möglich.
ACHTUNG: Die Wiederholung prüfungsimmanenter LVn besteht in einem neuerlichen Besuch der LV in einem weiteren Semester. Der Besuch dieser LV kann bei negativem Erfolg ebenfalls 3mal wiederholt werden. Eine kommissionelle Prüfung findet nicht statt.
Einreichstelle: | StudienServiceStelle |
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Wichtiger Hinweis: | Die Angaben im Formular zu Termin, Prüfungssenat und Prüfungsmodus müssen mit den jeweiligen Personen bereits abgesprochen sein. |
Beilage/Nachweis: | Studienblatt |
Anmeldefrist: | 14 Tage vor dem Prüfungstermin |
Benachrichtigung: | per E-Mail an den u:account |