Sperre der Benutzung der Masterarbeit

Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen Ihrer Masterarbeit abzugeben.

  • Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online-Sperre)


Einreichstelle:

StudienServiceCenter

Beilage:

Begründung der Sperre

Wichtige Hinweise:

Die Sperre ist durch die Betreuungsperson auf dem Formular zu bestätigen.

Verständigung: 

per E-Mail an den u:account

 

 Formular für die Sperre der Benutzung der Masterarbeit