Sperre der Benutzung der Masterarbeit
Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen Ihrer Masterarbeit abzugeben.
- Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online-Sperre)
Einreichstelle: | |
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Beilage: | Begründung der Sperre |
Wichtige Hinweise: | Die Sperre ist durch die Betreuungsperson auf dem Formular zu bestätigen. |
Verständigung: | per E-Mail an den u:account |