Anmeldung zur Masterprüfung
Nach einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und dem Nachweis aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen, kann die Anmeldung zur Masterprüfung vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungspass vorher von der StudienServiceStelle bestätigt sein muss.
Die Masterprüfung wird als kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat abgehalten, wobei der Senat aus mindestens 3 Personen besteht (lt. Satzung der Universität Wien, § 9 Studienrecht):
- Der Studienprogrammleiter oder eine von ihm gesandte Person übernimmt den Vorsitz.
- Der/Die BegutachterIn der Masterarbeit ist in der Regel ErstprüferIn.
- Ein/e weitere PrüferIn mit entsprechender Lehrbefugnis.
Die oder der Studierende kontaktiert die Mitglieder des Senats und übernimmt die Abstimmung des Termins mit allen Beteiligten. Anschließend erfolgt die offizielle Anmeldung zur Prüfung im StudienServiceCenter.
ZU BEACHTEN
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss vorher der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt worden sein. Die Bearbeitungszeit dafür kann bis zu acht Wochen betragen.
Bitte informieren Sie sich in Ihrem Studienplan, ob Sie eine MA-Prüfung oder eine Defensio haben.
Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im SSC angemeldet werden.
Für den Abschluss des Studiums müssen alle im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert worden sein. Unter diesen Voraussetzungen können die entsprechenden Unterlagen im StudienServiceCenter eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungspass vorher von der StudienServiceStelle bestätigt sein muss.
Einreichstelle | StudienServiceStelle |
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Max. Dauer | 1 Monat (lt. UG 2002 § 87 Abs 1) |
Benachrichtigung | per E-Mail an den u:account |
Formulare für die MA-Abschlussprüfung
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