Anmeldung zur Masterprüfung

Nach einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und dem Nachweis aller im Cur­ri­cu­lum vorgesehenen Lehrveranstaltungen, kann die Anmeldung zur Ma­ster­prü­fung vor­ge­nom­men werden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungspass vorher von der StudienServiceStelle bestätigt sein muss.

Die Masterprüfung wird als kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat ab­ge­hal­ten, wobei der Senat aus mindestens 3 Personen besteht (lt. Satzung der Universität Wien, § 9 Studienrecht):

  • Der Studienprogrammleiter oder eine von ihm gesandte Person übernimmt den Vor­sitz.
  • Der/Die BegutachterIn der Masterarbeit ist in der Regel ErstprüferIn.
  • Ein/e weitere PrüferIn mit entsprechender Lehrbefugnis.

Die oder der Studierende kontaktiert die Mitglieder des Senats und übernimmt die Ab­stim­mung des Ter­mins mit allen Beteiligten. Anschließend erfolgt die offizielle An­mel­dung zur Prüfung im Stu­dien­Ser­vice­Cen­ter.

ZU BEACHTEN

Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss vorher der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt worden sein. Die Bearbeitungszeit dafür kann bis zu acht Wochen betragen. 

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Studienplan, ob Sie eine MA-Prüfung oder eine Defensio haben.

Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im SSC angemeldet werden.

Für den Abschluss des Studiums müssen alle im Curriculum vorgesehenen Lehr­ver­an­stal­tun­gen und Prüfungen positiv absolviert worden sein. Unter diesen Vor­aus­set­zun­gen können die entsprechenden Unterlagen im StudienServiceCenter ein­ge­reicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungspass vorher von der StudienServiceStelle bestätigt sein muss.

EinreichstelleStudienServiceStelle
Max. Dauer1 Monat (lt. UG 2002 § 87 Abs 1)
Benachrichtigungper E-Mail an den u:account