Abgabe der Masterarbeit

In Absprache mit der Betreuungsperson wird die fertiggestellte Masterarbeit sowohl in elektronischer als auch in gedruckter Form zur Beurteilung ein­ge­reicht. Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Ab­ga­be sind im Leitfaden nachzulesen.

Es werden nur zweisprachige Titelblätter akzeptiert. Bitte beachten Sie beim Titelblatt die Formvorgaben "Deckblatt".

  1. Elektronische Abgabe:
    Hochladen der Masterarbeit wie im Leitfaden angegeben. Die Abgabe ist erfolgreich durchgeführt, wenn Sie eine Bestätigung erhalten, die Sie zur Abgabe der Druckversion benötigen und mitbringen.
  2. Abgabe der Druckversion:
    Innerhalb von zehn Werktagen nach elektronischer Abgabe ist die Druckversion im Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter abzugeben - gemeinsam mit den im Leitfaden angeführten Unterlagen.
  3. Die Masterarbeit wird von der Studienprogrammleitung auf Plagiat überprüft. Sofern kein Grund zur Beanstandung besteht, kann die Weiterleitung an Ihre_n Begutachter_in erfolgen.
  4. Begutachtung und Benotung der Masterarbeit:
    Das Gutachten wird von der/dem Begutachter_in an das Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter retourniert (wenn nicht gemeinsam mit der Arbeit abgegeben).
  5. Benachrichtigung (wenn das Gutachten nicht gemeinsam mit der Arbeit abgegeben wurde) an Studierende vom StudienServiceCenter per E-Mail an den u:account. Sie sehen Ihre Note zusätzlich im U:SPACE sobald sie eingetragen wurde.

Einreichstelle:

StudienServiceCenter

Informationen:

Information über die Veröffentlichung des Volltextes am Hochschulschriftenserver (Online- oder Offline-Stellung) und Sperre von wissenschafltichen Arbeiten (Diplom-, Magister-, Masterarbeiten und Dissertationen)

Beilagen/Nachweise:

  • Hart und doppelseitig gebundene Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung
  • Unterzeichnete Bestätigung über das erfolgreiche Hochladen der Hochschulschrift
  • Gutachten von Beurteiler_in in einem verschlossenen Kuvert (wenn möglich)
  • Anmeldung des Themas muss bereits aufliegen
  • eventuell Zulassungsbescheid / Auflagenbescheid
  • sonstige Unterlagen (siehe Leitfaden)

Max. Dauer:

Zwei Monate ab Einreichung der Druckversion der Arbeit

Benachrichtungen: 

per E-Mail an den u:account