Diplom- und Masterarbeiten

Diplom- und Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und dienen dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit wird im Einvernehmen zwischen Studierenden und Betreuer*innen festgelegt.

Die Aufgabenstellung einer Diplom- oder Masterarbeit muss so gestaltet sein, dass die Bearbeitung durch die Studierenden innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Wer darf Diplom- und Masterarbeiten betreuen?

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind berechtigt:

  • Universitätsprofessor*innen
  • habilitierte Mitarbeiter*innen
  • assoziierte Universitätsprofessor*innen
  • Assistenzprofessor*innengemäß Kollektivvertrag der Universität Wien

Finden Studierende keine*n Betreuer*in, hat die*der Studienprogrammleiter*in für diese Studierenden eine*n Betreuer*in in einem besonderen Verfahren heranzuziehen.

Professor*innen und betreuungsbefugte Mitarbeiter*innen:

  • Univ.-Prof. Dr. Rossella Ferrari
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Göbel, M.A.
  • ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Agnes Schick-Chen
  • Assoz. Prof. Dipl.-Sozialwiss. Dr. Heinz Christoph Steinhardt