FAQs

Welche Fragen kann ich mit dem Mobilitätskoordinator Sinologie klären?

Der/die Mobilitätskoordinator/in Sinologie kann Ihnen Auskunft zu Fragen im Zusammenhang zwischen den Studienprogrammen der Sinologie und dem Auslandsaufenthalt beantworten. Dies beinhaltet insbesondere Fragen der Anerkennung von Prüfungsleistungen im Ausland und der Studienorganisation vor und nach dem Auslandsaufenthalt. Er/sie kann ihnen auch Empfehlungen für die Wahl des Zielortes oder eines geeigneten Stipendienprogramms geben.

Wen kann ich zu den Bewerbungsmodalitäten der Stipendienprogramme fragen?

Für verbindliche Informationen hinsichtlich der Bewerbungsbedingungen der Stipendienprogramme ist immer der Stipendiengeber der Ansprechpartner.

Ich möchte Fragen zur Studienorganisation im Ausland klären. Wen kann ich fragen?

Der/die Mobilitätskoordinator/in Sinologie kann Sie nur zur Kurswahl im Ausland und die Anerkennung der Prüfungsleistungen beraten. Alle anderen Fragen zur Studienorganisation an der Zieluniversität (Einschreibung für Kurse, Unterkunft, etc.) sind mit der Zieluniversität direkt zu klären.

Was muss ich tun, um den Vorausanerkennungsbescheid unterschrieben zu bekommen?

Für das Non-EU Austauschprogramme der Universität Wien benötigen Sie vor Stipendienantritt eine Zusage, dass ihre Kurswahl an der Sinologie anerkannt werden kann und Sie ihre Mindestvorgabe an ECTS erfüllen können (der Vorrausanerkennungsbescheid). Zur Vorbereitung erstellen Sie bitte eine übersichtliche Tabelle mit: 1) Den Kursen, die Sie an der Zieluniversität besuchen wollen, inklusive dem Titel, einer Kursbeschreibung, der Leistungsanforderungen und einem Link zum Vorlesungsverzeichnis; 2) Für jeden Kurs der Zieluniversität fügen Sie bitte das Äquivalent der Sinologie (inkl. ECTS), den Sie für den Kurs im Ausland anerkannt bekommen möchten.

Wenn Sie Sprachkurse besuchen wollen, schicken Sie diese Tabelle mit dem ausgefüllten Formular des Vorausanerkennungsbescheids zunächst an Stefanie Yu (MA) von der StudienServiceStelle Sinologie (stefanie.yu@univie.ac.at). Nachdem die Sprachkurse abgestimmt sind oder wenn Sie keine Sprachkurse besuchen wollen, schicken Sie die Tabelle und das Formular an den/die Mobilitätskoordinator/in Sinologie zur Vorprüfung. Wenn diese/r ihrem Studienplan zustimmt, schicken Sie Tabelle und Formular an die für Sinologie zuständige Studienprogrammleitung, die den Vorausanerkennungsbescheid nach Prüfung unterschreibt.

Woran bemessen sich die ECTS, die ich für das Austauschprogramm der Universität Wien im Ausland mindestens erbringen muss?

Die ECTS bemessen sich ausschließlich an Leistungen der Universität Wien, die Sie für erbrachte Studienleistungen im Ausland anerkannt bekommen. Credits o.ä. der Zieluniversität spielen dafür keine Rolle.

Nach welchen Prinzipien werden Prüfungsleistungen im Ausland anerkannt?

Ob eine Anerkennung von im Ausland absolvierten Leistungen für Kurse der Studienprogramme Sinologie erfolgen kann, richtet sich nach Inhalt, Niveau, Leistungsanforderungen und Umfang (Semesterwochenstunden) und wird individuell entschieden.

Relativ unproblematisch anzuerkennen sind im Regelfall Kurse für das Wahlmodul Sinologie International. Hier gibt es keine äquivalenten Kurse im Studienprogramm Sinologie. Normalerweise werden 8 SWS im Ausland für 15 ECTS Sinologie International anerkannt. Bei weniger SWS können auch entsprechend weniger ECTS anerkannt werden. Sie können sich für dieses Modul sowohl wissenschaftliche Kurse, Sprachkurse und andere Kurse anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass die Kurse eine Note haben.

Für Kurse anderer Module der Sinologie sind Sprachkurse meist einfacher anzuerkennen als wissenschaftliche Kurse. In jedem Fall müssen Inhalt, Niveau, Leistungsanforderungen und Umfang (Semesterwochenstunden) und Niveau so weit wie möglich den Kursen in unserem Studienprogramm entsprechen. Gerade bei den höheren Seminaren ist das oft schwierig. Nicht anerkannt werden im Regelfall: M8, M7, klassisches Chinesisch, STEOP. Auch können Sie im Regelfall keine ganzen Module im Ausland absolvieren. Ausnahmen hiervon sind Sprachmodule und Sinologie International.

Das Studienprogramm, das ich vor Antritt meines Aufenthaltes im Vorausanerkennungsbescheid angegeben habe, hat sich geändert. Wem muss ich diese Änderungen mitteilen?

Im Falle einer Änderung Ihres Studienprogrammes ist es wichtig, dem/der Mobilitätskoordinator/in diese Änderungen mitzuteilen, um nach Ihrer Rückkehr Schwierigkeiten bei der Anerkennung zu vermeiden. Wenn dieser/diese ihren Änderungen zustimmt, kontaktieren Sie die zuständige SPL, um die Anerkennung sicher zu stellen.