Anerkennung von Prüfungen (Bachelor und Master)
Anerkennung von Prüfungen
Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein bestimmtes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.
Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prüfungsleistungen (Art. 1, § 78) beantragt werden.
Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kontaktieren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.
Online-Kurse können nur in wenigen Ausnahmefällen und nur nach ausdrücklicher Vorab-Genehmigung durch die SPL anerkannt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen, senden Sie bitte von Ihrem u:account eine E-Mail mit dem Betreff „[Nachname] [Vorname] – Ansuchen um Anerkennungen von Prüfungen“ an die SSS (stefanie.yu@univie.ac.at).
Der Bescheid wird Ihnen via u:Account-Mailadresse zugeschickt.
Beratung | bei Ihrer Studienprogrammleitung oder StudienServiceStelle |
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Einreichstelle | StudienServiceStelle |
Beilagen/Nachweise |
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Max. Dauer | Zwei Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002) |
Benachrichtigung | per E-Mail an den u:account |
Anerkennungsbescheid | Holen Sie Ihren Anerkennungsbescheid bei Ihrer StudienServiceStelle ab, sodass Ihre anerkannten Leistungen freigeschaltet werden können. Bitte bewahren Sie den Bescheid für die Beantragung Ihres Abschlusszeugnisses auf. |
Anerkennung/Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen
Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.
Für alle Anerkennungen sind Fristen zu beachten:
Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.
Ablauf der Validierung
Informationen zum weiteren Ablauf, sowie zum Antrag auf Anerkennung
Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
Validierung kann nicht erfolgen:
Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden → die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.
Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet: