Anerkennung von Prüfungen

Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein be­stimm­tes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die An­er­ken­nung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und um­fang­mäß­ig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.

Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prü­fungs­leis­tun­gen (Art. 1, § 78) beantragt wer­den.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kon­tak­tie­ren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.

Beratung

bei Ihrer Studienprogrammleitung oder StudienServiceStelle

Einreichstelle

StudienServiceStelle

Beilagen/Nachweise

Max. Dauer

Zwei Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002)

Benachrichtigung

per E-Mail an den u:account

Anerkennungsbestätigung

Die Anerkennungsbestätigung wird vom StudienServiceStelle direkt an die WU übermittelt, sodass Ihre Anerkennung von der WU durchgeführt wird. Holen Sie die Anerkennungsbestätigung bei Ihrer StudienServiceStelle ab. Geben Sie diese bei der WU ab, sodass Ihre Anerkennung dort durchgeführt werden kann.

Bitte bewahren Sie den Bescheid für die Beantragung Ihres Prüfungspasses auf.

 Anerkennungsliste IBW