Anerkennung von Prüfungen
Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein bestimmtes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.
Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prüfungsleistungen (Art. 1, § 78) beantragt werden.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kontaktieren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.
Beratung | bei Ihrer Studienprogrammleitung oder StudienServiceStelle |
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Einreichstelle | StudienServiceStelle |
Beilagen/Nachweise |
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Max. Dauer | Zwei Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002) |
Benachrichtigung | per E-Mail an den u:account |
Anerkennungsbestätigung | Die Anerkennungsbestätigung wird vom StudienServiceStelle direkt an die WU übermittelt, sodass Ihre Anerkennung von der WU durchgeführt wird. Holen Sie die Anerkennungsbestätigung bei Ihrer StudienServiceStelle ab. Geben Sie diese bei der WU ab, sodass Ihre Anerkennung dort durchgeführt werden kann. Bitte bewahren Sie den Bescheid für die Beantragung Ihres Prüfungspasses auf. |